Liebe Sänger:innen,

endlich darf es mit den Proben wieder losgehen. Nach aktuellem Planungsstand wird die erste Probe nach den verschiedenen Lockdowns am 22. Juni 2021 stattfinden.

Zum Neustart müssen wir leider zunächst wieder in gleicher Art und Weise proben, wie wir dies schon im vergangenen Sommer machen mussten. D.h. konkret:

  • • Konsequente Einhaltung der AHA-Maßnahmen
  • • Singen mit den vorgegebenen Abständen zwischen den Sänger:innen
  • • Trennung des Chores in zwei Gruppen. Die Gruppeneinteilung bleibt wie im letzten Jahr. Gruppe 1 singt von 20.00-20.50 Uhr, Gruppe 2 singt von 21.10-22.00 Uhr.
  • • Durchführung einer „Einlasskontrolle“ mit Dokumentation der Anwesenheit der Sänger:innen.
  • • Nachweis der Teilnehmer, dass diese geimpft, genesen oder tagesaktuell getestet sind. Ohne diesen Nachweis kann der Zutritt zum Probenraum nicht gestattet werden.

Natürlich sind alle diese Maßnahmen nicht besonders schön und fordern einen erhöhten Aufwand von uns allen, dennoch sind wir froh, dass es endlich wieder losgehen darf. Bitte lest euch das nachstehende Hygienekonzept durch und beachtet die einzuhaltenden Maßnahmen. 

Die Vorstandschaft

 

Konzept über die Nutzung des Kulturgebäudes und der Durchführung von Chorproben für den Liederkranz Leingarten e.V.

Basierend auf den aktuellen Verordnungen des Landes Baden-Württemberg und der Stadt Leingarten dürfen im Kulturgebäude unter der Beachtung der nachfolgend aufgeführten hygienerechtlichen Maßnahmen wieder Chorproben durchgeführt werden. Ergänzend orientieren wir uns dabei an den Empfehlungen des Deutschen Chorverbandes (DCV) im Positionspapier vom Juni 2021.

§ 1        Organisatorisches und Allgemeines

1.       Der Verein bestimmt als Hygienebeauftragte, die auf die Einhaltung der im Folgenden genannten Regeln und Empfehlungen während der Probenarbeit achten folgende Personen:

a.       Jochen Rummel

b.       Jens Ewald

c.       Johannes Schrader

d.       Friederike Clauss

2.       Die Proben werden aufgrund der Raumgröße (Kulturgebäude, großer Saal) auf maximal 20 Personen beschränkt. Ein Vorregistrierung der Sänger:innen wird zur Verfügung gestellt.

3.       Sofern nacheinander zwei Chorgruppen proben wird zwischen den Proben eine intensive Lüftung (Querlüftung mit Fenstern und Hinterausgang, sowie Öffnung der Dachfenster im Pultdach) von mind. 15 Minuten durchgeführt. Für die Lüftung sind die Hygienebeauftragten zuständig. Grundsätzlich werden auch während der Proben die Fenster konsequent offengehalten, sofern dies aufgrund der Witterung möglich ist.

4.       Zur möglichen Nachverfolgung von Infektionsketten wird zu jeder Probe eine Anwesenheitsliste am Eingang ausgelegt, die jeder/jede Singende mit einem eigenen Stift unterschreiben muss. Mit der Unterschrift auf der Anwesenheitsliste versichern alle Sänger:innen, die generellen Hygieneregeln zu kennen und zu befolgen. Da grundsätzlich schon immer die Anwesenheit dokumentiert wird und die Kontaktdaten vollständig vorhanden sind, wird auf die jeweilige Eintragung verzichtet und im Bedarfsfall durch die Vereinsleitung an die zuständigen Stellen zur Verfügung gestellt. Zu jeder Probe wird ein Sitzplan erstellt, der dann als Basis der Nachverfolgung dient.

5.       Alle Teilnehmer müssen negativ getestet oder geimpft oder genesen sein. Konkret bedeutet dies, dass Teilnehmer:

a.       einen tagesaktuellen negativen COVID-19-Schnelltest vorweisen müssen, max. 24 Std. alt.

Die kostenfreien Bürgertests in den Testzentren können hierfür genutzt werden. Einen Selbsttest kann unter Aufsicht von:

- Arbeitgeber,

- Anbieter von Dienstleistungen,

- Schulen für deren Schüler sowie Personal

durchgeführt und bescheinigt werden.

b.       oder einen Nachweis einer vollständigen Schutzimpfung gegen das Coronavirus vorlegen (14 Tage nach der zweiten Impfung, bzw. genesen und erste Impfung)

c.        oder einen Genesenennachweis, d.h. einen positiven PCR-Test der mindestens 28 Tage und nicht älter als 6 Monate ist, vorlegen.

Wird kein Nachweis gemäß 5a, 5b oder 5c vorgelegt, ist die Teilnahme an diesem Probentermin nicht möglich. Der Zutritt zum Probenraum wird nicht gestattet.

 

§ 2        Grundlegende Hygieneregeln

1.       Die gängigen Hygieneregeln wie regelmäßiges und gründliches Händewaschen und die Husten- und Niesetikette sind dringend einzuhalten.

2.       Händehygiene: Hände vor der Probe gründlich mindestens 20 Sekunden lang mit Wasser und Seife waschen. Alternativ kann die Händedesinfektion am Eingang zum Saal im Kulturgebäude genutzt werden.

3.       Auf Beschilderungen am Halleneingang bzgl. MNS-Maskenpflicht ist zu achten. Eine medizinische oder FFP2-Maske ist von allen Beteiligten selbst mitzubringen und in (längeren) Singpausen, so wie vor und nach der Probe, zu tragen. Speziell auch beim Betreten und Verlassen des Kulturgebäudes oder beim Herumlaufen im Saal muss die Maske konsequent getragen werden.

§ 3        Abstandsregeln

1.       Es muss ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen (Sänger:innen) durchgängig, auch beim Betreten der Räumlichkeiten und ggf. in Pausen, eingehalten werden.

2.       Körperkontakte jeglicher Art sind zu vermeiden. Dies gilt insbesondere auch für den gegenseitige Kontakt vor, während und nach der Probe. Auf Berührungen wie z.B. Begrüßung durch Händeschütteln oder Umarmungen ist zu verzichten.

3.       Die Proben werden unter Einhaltung des individuellen Sitzplatzes mit einem Abstand von 2 m zu den anderen Sänger:innen (= 4 m² pro Person) durchgeführt. Bei der vorgesehenen Aufstellung in Reihen werden diese um einen Meter auf Lücke zu versetzt. Angestrebt ist dabei, dass vor der singenden Person so viel Raum wie möglich geschaffen wird. Dies gilt auch im Abstand zum Chorleiter.
Die Positionen der einzelnen Sitzplätze wird durch die Bestuhlung sichergestellt, die von den Sänger:innen nicht verändert werden darf.

§ 4        Wegekonzept – Verhalten vor und nach der Probe

1.       Da die Einrichtung im Sinne des § 1 Abs. 1 gewährleisten muss, dass die erforderlichen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen durchgeführt werden können, werden Zugangs- bzw. Wegekonzepte vorgegeben, um ausreichend Schutzabstände bei der Nutzung von Verkehrswegen sicherzustellen (Ein- und Ausgangsregelung).

2.       Begegnungen zwischen einzelnen Gruppen, insbesondere bei der bei Ankunft und Beendigung der Trainingseinheiten, werden dadurch vermieden, dass die Gruppe, die das Gebäude verlässt, den Hinterausgang benutzt und dann erst die nächste Gruppe den Saal betritt, sofern durch den zeitlichen Versatz der Probengruppen eine Begegnung sowieso unwahrscheinlich ist.

3.       Kontakte außerhalb der Probe sind auf ein Mindestmaß zu beschränken. Ansammlungen im Eingangsbereich sind untersagt. Die Einhaltung eines Sicherheitsabstands von mindestens 1,5 Metern ist zu gewährleisten. Falls Toiletten die Einhaltung dieses Sicherheitsabstands nicht zulassen, sind sie zeitlich versetzt zu betreten und zu verlassen. Wir empfehlen aufgrund der verkürzten Probendauer - wenn möglich - auf einen Toilettenbesuch zu verzichten.

§ 5        Arbeitsmaterialien

1.       Noten werden in der ersten Probe nach dem Lockdown individuell ausgeteilt und sind durch die Sänger:innen immer mit nach Hause zu nehmen und zur nächsten Probe wieder mitzubringen. Eine Weitergabe der Notenblätter zwischen den Sänger:innen ist untersagt. Die Noten sind im persönlichen Ordner aufzubewahren und zur Probe mitzubringen.

2.       Weitere Arbeitsmittel wie Stifte etc. sind durch die Sänger:innen selbst mitzubringen und ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt und werden nicht an andere weitergegeben oder ausgeliehen. Auch die Nutzung von durch den Verein bereitgestellten Hilfsmitteln wie Brillen etc. ist nicht gestattet.

Leingarten, Juni 2021

Die Vorstandschaft

 

Verteiler: Alle aktiven Sängerinnen und Sänger. www.liederkranz-leingarten.de

 

 

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